In der Regel erhalten Sie von uns ein Mal im Jahr eine Rechnung für die gelieferte Energie. Mit dieser Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln wir jeweils anhand Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs Ihre Abschlagsbeträge.
Eine zusätzliche unterjährige Abrechnung (z.B. monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) basierend auf von Ihnen abgelesenen Zählerständen ist auf Wunsch ebenfalls möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Stadtwerke Wismar den Mehraufwand - wie andere Energieversorger auch - verursachungs-gerecht weiterberechnen. Für jede zusätzlich erstellte Rechnung fällt somit z.B. in der Hansestadt Wismar eine Gebühr von 14,28 Euro (brutto) an. Diese setzt sich zusammen aus dem staatlich regulierten Kostenanteil auf Seite des örtlichen Netzbetreibers sowie den Mehrkosten der Stadtwerke Wismar.
Wenn Sie diese weitgehend behördlich regulierten Zusatzkosten vermeiden möchten, empfehlen wir Ihnen, die bewährte jährliche Abrechnung mit monatlichen Abschlagsbeträgen beizubehalten.