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Wir sind für Sie da.

Stadtwerke Wismar GmbH

Ladestraße 1a
23970 Wismar

Servicetelefon:
03841 233-0

Gas-Notrufnummer:
03841 22730-730
(im Falle von austretenden Gasgerüchen)

E-Mail: kundenbetreuung@stadtwerke-wismar.de

Öffnungszeiten:
Montag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr

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Erteilung von Leitungsauskünften

Einführung der digitalen Leitungsauskunft:

Ab dem 01.01.2024 werden Anfragen auf Leitungsauskunft nur noch über das nachfolgende Portal entgegengenommen und beantwortet.

SW Wismar (geodatendienste.de)

Nach einer einmaligen Registrierung haben Sie Zugriff auf das Portal und können Leitungsauskünfte beantragen und verwalten. Über dieses Portal erhalten Sie im Anschluss auch die Beauskunftung durch die Stadtwerke Wismar GmbH.

Sollten sich bei der Registrierung bzw. bei der Antragerstellung Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin für die Technische Dokumentation:

Frau Ines Suhr
E-Mail: ines.suhr@stadtwerke-wismar.de
Telefon: 03841 233423.

Bei Problemen mit dem Portal melden Sie sich bitte bei dem Betreiber des Portals:
GDD-IT GmbH
Telefon: 03525 6576603.

Zur Versorgung mit Gas, Wasser, Strom und Fernwärme sind unterirdisch verlegte Leitungen und Kabel notwendig. Auch zur Steuerung von Anlagen und zur Übertragung von Daten sind Steuerkabel und Lichtwellenleiter im Erdreich verbaut.

Nicht immer sind oberirdische Merkmale vorhanden, die darauf hinweisen, dass sich im Bereich unterirdische Leitungen befinden. Das birgt die Gefahr einer Beschädigung, wenn ohne vorheriges Einholen von Informationen ins Erdreich eingegriffen wird. Dies gilt für Flächen im öffentlichen aber auch im privaten Bereich, auf denen zum Beispiel Baggerarbeiten, Bohrungen und Pflanzungen durchgeführt oder Pfähle und Dorne eingebracht werden sollen.

Bereits für Planungsarbeiten ist es daher sinnvoll vorher eine Leitungsauskunft einzuholen, damit es bei den Bauarbeiten nicht zu Überraschungen kommt. Vor Beginn der Erdarbeiten sind immer Schachtscheine entsprechend der Erkundigungs- und Sicherungspflicht einzuholen.

Lesen Sie bitte auch auch nachfolgende Dokumente aufmerksam durch.

Häufig gestellte Fragen zu Leitungsauskünften und Schachtgenehmigungen