Stadtwerke Mitarbeiter mit Maskottchen

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Wir sind für Sie da.

Stadtwerke Wismar GmbH

Ladestraße 1a
23970 Wismar

Servicetelefon:
03841 233-0

Gas-Notrufnummer:
03841 22730-730
(im Falle von austretenden Gasgerüchen)

E-Mail: kundenbetreuung@stadtwerke-wismar.de

Öffnungszeiten:
Montag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr

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Strom

Ob Dienstleistung, Handel oder Industrie – wir versorgen Unternehmen in der Region zuverlässig mit Strom. Perfekt passend zu Ihrem Bedarf und zu attraktiven Konditionen.

Gas

Für die regionale Wirtschaft bieten die Stadtwerke Wismar faire und flexible Gas-Produkte. Gemeinsam finden wir die günstigsten Konditionen für Ihre Anforderungen und Ziele.

Service

Wir sind Partner für Ihren Erfolg und rund um die Uhr für Sie erreichbar - persönlich oder online. Nutzen Sie unseren Service und sprechen Sie uns an.

Energiemarktbericht

Die Strom- und Gasmärkte haben sich auf dem verhältnismäßig niedrigen Niveau der Vorwochen etabliert. Mit den von einem hohen Ausgangsniveau aus steigenden Speicherfüllständen und der anhaltend niedrigen LNG-Nachfrage in Asien nahm das Risiko einer unsicheren Versorgungslage weiter ab. Der kurzzeitige Temperatursturz Ende April und Wartungsarbeiten in Norwegen begrenzten die Abschläge am Markt. Am Ölmarkt sorgten Konjunktursorgen für klare Preisrückgänge. Die Förderkürzung der OPEC+ hatte kaum Einfluss. Risiken bestehen weiterhin durch die anstehenden Wartungsarbeiten an den französichen AKW sowie an der norwegischen Gasinfrastruktur. Bei Komplikationen sind zumindest kurzzeitig klare Aufschläge möglich. Zudem besteht weiterhin das Risiko der Drosselung der Stromproduktion durch geringe Flusspegelstände bzw. zu hohe Wassertemperaturen. Die recht komfortable Versorgungslage und die hohen Speicherfüllstände dürften den Markt dagegen auch weiterhin eher belasten.

Energiemarktbericht

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 Informationen zur Energiepreisbremse für Geschäftskunden

Ende Dezember 2022 sind die Gesetze zur Umsetzung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme in Kraft getreten (StromPBG und EWPBG). Die Abwicklung dieser Gesetze erfolgt weitestgehend über Ihre jeweiligen Lieferanten.
Für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch ab 30.000 kWh im Strom oder über 1,5 Mio kWh in Ergas oder Wärme sind jedoch die Höchstgrenzen nach § 9 StromPBG bzw. § 18 EWPBG zu beachten.

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