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Stadtwerke Wismar GmbH
Ladestraße 1a
23970 Wismar
Servicetelefon:
03841 233-0
Gas-Notrufnummer:
03841 22730-730
(im Falle von austretenden Gasgerüchen)
E-Mail: kundenbetreuung@stadtwerke-wismar.de
Öffnungszeiten:
Montag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
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Bei WismarStrom zahlen Sie nur, was Sie auch tatsächlich verbrauchen. Ihr Abschlag berechnen wir aus Ihrem Jahresverbrauch und buchen ihn monatlich ab.
Infos zu WismarStrom
Stromkennzeichnung
Das Stromkennzeichen finden Sie auf Ihren Rechnungen sowie auf unseren Produktinformationen. Es enthält die wesentlichen Informationen zum Energieträgermix sowie zu Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit der Erzeugung.
Das branchenweit einheitliche Stromkennzeichen entsprechend der EU-Richtlinie wird jährlich aktualisiert und nennt die Werte für das jeweilige Unternehmen sowie die Durchschnittszahlen für Deutschland. Alle Zahlen werden rückwirkend für das vorherige Kalenderjahr veröffentlicht. Damit sollen Sie als Stromkunde noch besser nachvollziehen können, aus welchen Energiequellen Ihr Strom stammt. Wie bei anderen Produkten und Konsumgütern auch, wird so Qualität verständlich und vergleichbar.
Energiemix der Stadtwerke Wismar GmbH
Unser Gesamtenergiemix setzt sich aus 8,5 % Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen (nicht finanziert aus der EEG -Umlage), 48,3 % Kohle, 32,4 % Erdgas, 9,4 % Kernkraft sowie 1,5 % sonstigen fossilen Energieträgern zusammen. Damit sind 567 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0003 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Energiemix im Bundesdurchschnitt
Der Energiemix in Deutschland setzt sich im Durchschnitt aus 32,5 % Kohle, 40,7 % Erneuerbaren Energien (finanziert aus der EEG-Umlage), 6,6 % Kernkraft, 10,8 % Erdgas sowie 1,2 % sonstigen fossilen Energieträgern zusammen. Damit sind 377 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0002 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Stromkennzeichnung der Stromlieferungen der Stadtwerke Wismar GmbH, gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz:
- Stromkennzeichnung 2021 der Stadtwerke Wismar GmbH
- Stromkennzeichnung 2020 der Stadtwerke Wismar GmbH
- Stromkennzeichnung 2019 der Stadtwerke Wismar GmbH
- Stromkennzeichnung 2018 der Stadtwerke Wismar GmbH
- Stromkennzeichnung 2017 der Stadtwerke Wismar GmbH
- Stromkennzeichnung 2016 der Stadtwerke Wismar
- Stromkennzeichnung 2015 der Stadtwerke Wismar GmbH
Ökostrom-Zertifikat Stadtwerke Wismar
Unser Produkt WismarStromNatur stammt zu 100 % aus TÜV-zertifizierten Wasserkraftanlagen in Deutschland.
Strompreiszusammensetzung
Die Kosten für seinen monatlichen Stromverbrauch kennt wohl jeder. Aber nicht jeder weiß, wie sich der Strompreis überhaupt zusammensetzt.
Mit 54,7 Prozent machen Steuern, Umlagen und Abgaben heutzutage einen Großteil des Strompreises aus. Hinzu kommen die Netzentgelte für den Transport des Stroms mit 25,3 Prozent. Insbesondere der notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien und der damit einhergehende Stromnetzausbau führen in Deutschland zu steigenden Strompreisen.
Der von uns beeinflussbare Bestandteil des Strompreises - nämlich die Beschaffungs- und Vertriebskosten - liegt gerade einmal bei 20 Prozent.
In unserem Informationsblatt erfahren Sie mehr über die einzelnen Preisbestandteile.
Grund- und Ersatzversorgung für Haushalte (Energiewirtschaftsgesetz)
Mit Feststellung vom 01.07.2012 sind die Stadtwerke Wismar GmbH Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Netzgebiet der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH für die nächsten drei Kalenderjahre.
Wichtige Hinweise zum Energiewirtschaftsgesetz(EnWG)
Seit Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetze bieten wir für Haushalts- und Gewerbekunden* gemäß § 36 EnWG die Grund- und Ersatzversorgung zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen an.
Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
* sind gemäß § 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Ersatzversorgung
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Stromnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen des Stadtwerke Wismar GmbH Grundversorgungstarifs.
Rechtliche Grundlagen
Erneuerbare Energien - Lieferantenangaben
Gemäß § 77 Abs. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) 2021 sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach §§ 70 bis 74 EEG 2021 erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Stadtwerke Wismar GmbH der an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Energiemengen bis zum Jahr 2022 sind durch eine Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft geprüft und testiert und nachfolgend dargestellt. Sie entsprechenden Daten, die zum 31. Mai des jeweiligen Jahres an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt worden sind.
Jahr | Stromlieferung an Letztverbraucher |
---|---|
2022 | 38.959,911 MWh |
2021 | 83.740,591 MWh |
2020 | 104.191,176 MWh |
2019 | 103.936,123 MWh |
2018 | 73.544,130 MWh |
2017 | 77.141 MWh |
2016 | 86.672 MWh |
2015 | 77.664 MWh |
2014 | 76.418 MWh |
2013 | 75.824 MWh |
2012 | 78.646 MWh |
2011 | 77.769 MWh |
Mit dem nachfolgenden Bericht erfüllt die Stadtwerke Wismar GmbH ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG.
Unterjährige Abrechnung
In der Regel erhalten Sie von uns ein Mal im Jahr eine Rechnung für die gelieferte Energie. Mit dieser Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln wir jeweils anhand Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs Ihre Abschlagsbeträge.
Eine zusätzliche unterjährige Abrechnung (z.B. monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) basierend auf von Ihnen abgelesenen Zählerständen ist auf Wunsch ebenfalls möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Stadtwerke Wismar den Mehraufwand - wie andere Energieversorger auch - verursachungs-gerecht weiterberechnen. Für jede zusätzlich erstellte Rechnung fällt somit z.B. in der Hansestadt Wismar eine Gebühr von 14,28 Euro (brutto) an. Diese setzt sich zusammen aus dem staatlich regulierten Kostenanteil auf Seite des örtlichen Netzbetreibers sowie den Mehrkosten der Stadtwerke Wismar.
Wenn Sie diese weitgehend behördlich regulierten Zusatzkosten vermeiden möchten, empfehlen wir Ihnen, die bewährte jährliche Abrechnung mit monatlichen Abschlagsbeträgen beizubehalten.