WismarWechselStromFix10

Preise der Versorgung mit Strom im Rahmen des Stromsondervertrages "WismarWechselStromFix10" für Haushalte und Gewerbe im Netzgebiet der E.ON edis AG, der WEMAG Netz GmbH und der Netzgesellschaft Schwerin mbH.

Die Preise der Versorgung mit Strom im Rahmen des Stromsondervertrages "WismarWechselStromFix10" finden Anwendung für Kunden ohne Leistungsmessung.

"WismarWechselstromFix10" (Netzgebiet E.ON edis AG):

Die folgende Preisstellung gilt vom 01.01.2010 bis 31.12.2011

E.ON edis AGNettopreis  
19% USt. 
Bruttopreis
Arbeitspreis je kWh (exkl. Stromsteuer)
 18,25 Ct.  3,47 Ct.  21,72 Ct.
Stromsteuer je kWh (voller Steuersatz)
   2,05 Ct.
  0,39 Ct.
   2,44 Ct.
Grundpreis je Eintarif-Zähler & Jahr  
   74,00 €  14,06 €   88,06 €
Grundpreis je Zweitarif-Zähler & Jahr 
 125,40 €  23,83 €  149,23 €
Garantiezuschlag je Monat*     1,60 €    0,30 €     1,90 €

Preisblatt

"WismarWechselstromFix10" (Netzgebiet WEMAG Netz GmbH):
Die folgende Preisstellung gilt vom 01.01.2010 bis 31.12.2011

WEMAG Netz GmbH Nettopreis   19% USt.   Bruttopreis
Arbeitspreis je kWh (exkl. Stromsteuer)
 17,95 Ct. 3,41 Ct.
 21,36 Ct.
Stromsteuer je kWh (voller Steuersatz)
  2,05 Ct.
 0,39 Ct.
  2,44 Ct.
Grundpreis je Eintarif-Zähler & Monat   6,18 €  1,17 €     7,35 €
Grundpreis je Zweitarif-Zähler & Monat        8,56 €   1,63 €   10,19 €
Garantiezuschlag je Monat*     1,60 €   0,30 €    1,90 €

Preisblatt

"WismarWechselstromFix10" (Netzgebiet Netzgesellschaft Schwerin mbH):
Die folgende Preisstellung gilt vom 01.01.2010 bis 31.12.2011

Netzgesellschaft Schwerin mbH Nettopreis   19% USt.   Bruttopreis
Arbeitspreis je kWh (exkl. Stromsteuer)
 17,25 Ct. 3,28 Ct.
 20,53 Ct.
Stromsteuer je kWh (voller Steuersatz)
  2,05 Ct.
 0,39 Ct.
  2,44 Ct.
Grundpreis je Eintarif-Zähler & Jahr   59,50 €  11,31 €    70,81 €
Grundpreis je Zweitarif-Zähler & Jahr     109,22 €  20,75 €  129,97 €
Garantiezuschlag je Monat*     1,60 €   0,30 €     1,90 €

Preisblatt

Das Entgelt für die Lieferung von „WismarWechselstromFix10" errechnet sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis pro Zähler und Jahr sowie einem Garantiezuschlag für die Festschreibung der Preise unabhängig von der Entwicklung der Börsenstrompreise bis zum 31.12.2011. Der Arbeitspreis ist der Preis für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis wird für jeden Zähler extra erhoben.

Die Preisangaben enthalten alle Nebenkosten wie Konzessionsabgabe, Netznutzungsentgelt, Zählerentgelt sowie die Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und die Stromsteuer.

*Der Garantiezuschlag gewährt ausschließlich eine Festschreibung der Preise unabhängig der Entwicklung der Börsenstrompreise bis zum 31.12.2011. Eine Änderung der aufgeführten Abgaben und Entgelte kann trotz Garantiezuschlags zu einer Anpassung der vertraglichen Preise führen.

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, z. Z. 19 %.

Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2396) ist Vertragsgegenstand.

Weiterführende Informationen

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