WismarWechselStromFix

(Auslaufprodukt)

Preise der Versorgung mit Strom im Rahmen des Stromsondervertrages "WismarWechselStromFix" für Haushalte und Gewerbe im Netzgebiet der E.ON edis AG.

Fixprodukte in den Netzgebieten der WEMAG Netz GmbH und der Netzgesellschaft Schwerin mbH bieten wir zukünftig nicht mehr an.

Die Preise der Versorgung mit Strom im Rahmen des Stromsondervertrages "WismarWechselStromFix" im Netzgebiet der E.ON edis AG finden Anwendung für Kunden ohne Leistungsmessung.

"WismarWechselstromFix10" (Netzgebiet E.ON edis AG):

Die folgende Preisstellung gilt vom 01.01.2011 bis 31.12.2011

E.ON edis AG Nettopreis  
19% USt. 
Bruttopreis
Arbeitspreis je kWh (inkl. Stromsteuer)
21,66 Ct. 4,12 Ct. 25,78 Ct.
ergibt sich aus:
-  Arbeitspreis je kWh (exkl. Stromsteuer) 19,61 Ct. 3,73 Ct. 23,34 Ct.
-  Stromsteuer je kWh (voller Steuersatz) 2,05 Ct. 0,39 Ct. 2,44 Ct.
Grundpreis je Eintarifzähler und Jahr  
74,00 € 14,06 € 88,06 €
Grundpreis je Zweitarifzähler und Jahr 
125,40 € 23,83 € 149,23 €
Garantiezuschlag je Monat* 1,60 € 0,30 € 1,90 €

Preisblätter

Das Entgelt für die Lieferung von „WismarWechselstromFix10" errechnet sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis pro Zähler und Jahr sowie einem Garantiezuschlag für die Festschreibung der Preise unabhängig von der Entwicklung der Börsenstrompreise bis zum 31.12.2011. Der Arbeitspreis ist der Preis für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis wird für jeden Zähler extra erhoben.

Die Preisangaben enthalten alle Nebenkosten wie Konzessionsabgabe, Netznutzungsentgelt, Zählerentgelt sowie die Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und die Stromsteuer.

*Der Garantiezuschlag gewährt ausschließlich eine Festschreibung der Preise unabhängig der Entwicklung der Börsenstrompreise bis zum 31.12.2011. Eine Änderung der aufgeführten Abgaben und Entgelte kann trotz Garantiezuschlags zu einer Anpassung der vertraglichen Preise führen.

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, z. Z. 19 %.

Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2396) ist Vertragsgegenstand.

Weiterführende Informationen

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