WismarStrom für "Elektronische Zähler" (Basistarif)

Preise der Versorgung mit Strom für "Elektronische Zähler" (Elektronische Zähler nach § 21b Abs. 3a, b EnWG) für Haushalt und Gewerbe

Die Preise der Versorgung mit Strom für "Elektronische" Zähler) finden Anwendung für Kunden ohne Leistungsmessung mit Verbrauchserfassung in Hochtarifzeit (HT) und Niedertarifzeit (NT).

Preisstand: 01.01.2011

Die Preise beinhalten eine jährliche Ablesung sowie eine jährliche Abrechnung. Zusätzliche Ablesungen und Abrechnungen sowie weitere insbesondere internetbasierte Dienstleistungen sind mit Zusatzkosten verbunden und werden separat vereinbart.

"WismarStrom" für "Elektronische Zähler"
Nettopreis 19% USt. Bruttopreis
Arbeitspreis HT je kWh (inkl. Stromsteuer) 20,23 Ct. 3,84 Ct. 24,07 Ct.
Arbeitspreis NT je kWh (inkl. Stromsteuer) 16,03 Ct. 3,05 Ct. 19,08 Ct.
ergibt sich aus:
-   Arbeitspreis HT je kWh (exkl. Stromsteuer) 18,18 Ct. 3,45 Ct. 21,63 Ct.
-   Arbeitspreis HT je kWh (exkl. Stromsteuer) 13,98 Ct. 2,66 Ct. 16,64 Ct.
-   Stromsteuer je kWh (voller Steuersatz) 2,05 Ct. 0,39 Ct. 2,44 Ct.
Grundpreis je Zähler und Jahr 81,00 € 15,39 € 96,39 €

Preisblatt

Es gelten die Stunden der Tarifzeiten der Stadtwerke Wismar Netz GmbH (örtlicher Netzbetreiber):

Tarifzeiten Wochentag
Stunden
Hochtarifzeiten (HT) Montag bis Freitag 06 - 22 Uhr

Samstag 06 - 13 Uhr
Niedertarifzeiten (NT) Montag bis Freitag 00 - 06 Uhr 22 - 24 Uhr

Samstag 00 - 06 Uhr 13 - 24 Uhr

Sonntage und landesübliche gesetzliche Feiertage ganztägig.

Das Entgelt für die Lieferung von „WismarStrom" für "Smart Meter" errechnet sich aus Arbeitspreis, Stromsteuer und Grundpreis pro Zähler und Jahr. Der Arbeitspreis ist der Preis für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis wird für jeden Zähler extra erhoben.

Die Preise gelten nur in Verbindung eines durch zuständigen Messstellenbetreiber installierten Elektronischen Zählers nach § 21b Abs. 3a, b des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) dem sogenannten „Smart Meter“.

Die Preisangaben enthalten alle Nebenkosten wie Konzessionsabgabe, Netznutzungsentgelt, Zählerentgelt sowie die Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG).

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, z. Z. 19 %.

Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)“ vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2396) ist Vertragsgegenstand.

Wichtige Hinweise:

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten.

Danach bieten wir für Haushalts- und Gewerbekunden* gemäß § 36 EnWG die Grund- und Ersatzversorgung zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen an.

Sie entsprechen den Preisregelungen des bisherigen Allgemeinen Tarifes und den Allgemeinen Bedingungen für die Stromversorgung von Tarifkunden (StromGVV) einschließlich der ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Wismar GmbH zur StromGVV.

* sind gemäß § 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen

Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Ersatzversorgung

Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Stromnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen des Stadtwerke Wismar GmbH Grundversorgungstarifs.

Solange Sie keinen neuen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen des Stadtwerke Grundversorgungstarifes, sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.

Weiterführende Informationen

Unsere Mitarbeiter im Kundencenter beraten Sie gern.

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