WismarGasFix08
Preise der Versorgung mit Gas im Rahmen des Gasliefervertrages "WismarGasFix08" für Haushalte und Gewerbe
SWW beliefert die Verbrauchsstelle des Kunden mit Erdgas zu den nachfolgenden Bedingungen.
Der Gaspreis besteht aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis.
Für den Zeitraum vom 01.10.2008 - 30.09.2009 gelten folgende Preise:
| Arbeitspreis Cent/ kWh, Netto | Grundpreis €/ Monat, Netto | Arbeitspreis Cent/ kWh, Brutto | Grundpreis €/ Monat, Brutto |
| 6,99 | 10,00 | 8,32 | 11,90 |
Das Entgelt für die Lieferung von "WismarGasFix08" errechnet sich aus Arbeitspreis und Grundpreis pro Zähler und Monat. Der Arbeitspreis ist der Preis für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis wird für jeden Zähler extra erhoben.
Die Vergabe des Vertrages "WismarGasFix08" ist für Heizgaskunden im Verbrauchsbereich zwischen 2.400 und 60.000 kWh p.a.
Bei den Angeboten der Fix-Tarife für die Erdgaslieferung ist die Anzahl der zu vergebenen Verträge auf 1300 Stück beschränkt.
Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.09. des dem Lieferbeginn folgenden Jahres und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem Vertragspartner bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf des aktuellen Lieferjahres schriftlich gekündigt wird.
SWW kann die Kündigung mit einem neuen Angebot verbinden. Sofern der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung und des neuen Vertragsangebotes widerspricht und nach dem Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit Gas entnimmt, kommt ein neuer Vertrag zu den Bedingungen des neuen Angebotes zustande. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde bei der Übersendung des neuen Angebotes hingewiesen. Bei einem Umzug des Kunden kann der Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Sofern dies diesen Vertragsbedingungen nicht widerspricht, ist die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2396) Vertragsgegenstand.
