Kundeninformation zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13.07.2005
Wichtige Hinweise:
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist die Stadtwerke Wismar GmbH Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Netzgebiet Wismar.
Die rechtlichen Grundlagen sowie die Preise der Versorgung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung für Haushalt und Gewerbe stehen im Bereich Privatkunden für Sie bereit.
